Firebird77 am Dienstag, 10.11.2009 08:37 Uhr
Die Menge der IP-Adressen beider Akten: abgerundet 13.000 Stück. Wie Rechtsanwalt Dominik Boecker von der Kanzlei Greyhills Rechtsanwälte mitteilte, würde die erste Akte 1.739 IP-Adressen beinhalten. Die zweite Akte wäre ungleich dicker. In ihr schlummern 11.306 IP-Adressen. Erhoben wurden diese von einem Anti-Piracy Unternehmen, welches im Auftrag eines Rechteinhabers Urheberrechtsverletzer in Tauschbörsen ermittelt.
Für die Gewährung des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs wurde das Landgericht Köln angerufen. Diese mussten sich durch den Papierberg arbeiten, um ihn anschließend abzusegnen.
Welcher Rechteinhaber dahinter steckt und welches Werk durfte man uns zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht konkret mitteilen. Bei der ersten Akte handele es sich jedoch um einen aktuellen Kinofilm. Die weitaus dickere zweite Akte dreht sich um eine downloadbare "Top100-Charts" Sammlung. Es wäre fatal hier zu raten, obgleich insbesondere bei Musikabmahnungen ein deutscher Jurist für derartige Abmahnungen bekannt ist. Dass es sich dabei jedoch um diesen handeln könnte, ist schon aufgrund der Menge an IP-Adressen eher unwahrscheinlich.
Bemerkenswert sind jedoch andere Details, wie etwa der Erhebungszeitraum, in welchem die IP-Adressen abgegrast wurden. Allem Anschein nach ist es auch Jahre nach Beginn der Abmahnpraxis gegen Urheberrechtsverletzer in Tauschbörsen zu keiner signifikanten Veränderung im "Tauschverhalten" gekommen. So wurden vom 14.09.2009 bis zum 16.09.2009 üppige 1.739 IP-Adressen für die erste Akte erhoben - also innerhalb von drei Tagen.
Wer meint, dass es sich hier bereits um eine große Menge in kurzer Zeit handelt, kann eines besseren belehrt werden. Im Zeitraum vom 12.09.2009 bis 18.09.2009 wurden die IP-Adressen für die 2. Akte erhoben. Hier gelang es, innerhalb von sieben Tagen 11.306 IP-Adressen zu "erwirtschaften".
Bei einer solchen Menge können wir uns einer bestimmten Vermutung nicht erwehren. Die erhoffte Abschreckungspraxis der Abmahnung bleibt aus. Niemand scheint sich durch die drohende zivilrechtliche Verfolgung beeinträchtigt zu fühlen oder gar sein Tauschverhalten zu ändern. Ist dem wirklich so, oder lag es an der mangelnden Aufklärung der aktuell ermittelten Filesharer? Leider können wir diese Frage nicht beantworten. Im Gespräch mit Rechtsanwalt Boecker wurden wir jedoch auch auf ein weiteres Detail hingewiesen.
Sollten alle Abgemahnten - also über 13.000 Personen - die Abmahnung vollständig bezahlen, käme man auf eine mehr als attraktive Summe. Für den pauschalen Abmahnungsbetrag des Kinofilms aus der ersten Akte würden die Einnahmen für etwa 1.700 IP-Adressen bei rund 750.000 Euro liegen. Für den ebenfalls pauschalen Abmahnungsbetrag bei der zweiten Akte verhält es sich aufgrund der größeren Menge an IP-Adressen (11.306) erheblich anders. Sollten alle Abgemahnten bezahlen, würde man 13,5 Millionen Euro einnehmen.
(via greyhills, thx!)
(Bild via twitpic by RA Boecker, thx!)
Zu der Sache hätte ich gerne eine Antwort, von wegen ohne Mandanten geht eine Abmahnung nicht . . . jemand hier der sich besser auskennt und weiss wie das überhaupt gehen kann?...
Also ohne Mandanten, geht eine Abmahnung gar nicht Dumm nur, dass gewerbliche Schutzrechte Individualrechte und kein "allgemeines Recht" (was das auch sein mag) sind. Also ohne Mandanten, geht eine Abmahnung gar nicht Wer soll der Rechteinha...
Wer glaub das da soviel Geld fließen wird, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten....
Man möge mit Tanto nicht so meckern, er ist noch zu klein. :D Für alle die der Meinung sind das Truecrypt unknackbar ist sollten sich mal dieses ansehn: http://stoned-vienna.com Unknackbar ist garnüscht. Aber bei Truecrypt kann man davon ausgehen, d...
Also ich brauche keine Angst zu haben, selbst wenn meine Avatare und meine Signaturen aus fremder Quelle stammen und ich sie nicht auf einem Bildbearbeitungsprogramm erstellt habe. Denn so gut wie alle Signaturen, die ich in Foren gesehen habe, sind nicht selbst gemacht. Und mal ehrlich: Rootkits ka...
Ghandy am 05.09.2010, 14:38 Uhr
Alexander Maiwald arbeitet seit weit über 20 Jahren in der Medienbranche und er hat sich als Arbeitsbereich schnell für Musik entschieden, weil sie ihm beruflich wie privat am nächsten ist. Wir sprechen mit ihm über den geplanten 3. Korb des Urheberrechtsgesetzes, die GEMA, die Three-Strikes-Pläne des BVMI, die Zukunft der Musikdistribution im Allgemeinen und illegales Filesharing im Speziellen.
Julian_ am 06.09.2010, 21:53 Uhr
Die Schnellrestaurantkette Quick will mit einem abgeänderten Geschäftsmodell in Frankreich mehr Muslime als Kunden gewinnen. Künftig soll in einigen Filialen Fleisch, das nach dem Reinheitsgebot der Religion zubereitet wurde, verkauft werden. Prinzipiell nichts Besonderes, doch eine rechte französische Partei reagierte empört auf die Geschäftsidee und droht sogar mit rechtlichen Schritten.
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